Allgemeine Geschäftsbedinungen
AGB's Creative Click Weiden
(in Folge CCW genannt)
§1 Wirkungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von CCW gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen von CCW und deren Kunden, im Folgenden als “Klienten” bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung und/oder Vertragsunterzeichnung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige bestätigte Angebot und/oder ein entsprechender Wartungsvertrag, bzw. der in Textform verfasste Auftrag des Klienten an CCW, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.
2.2 Der Klient kann CCW Aufträge persönlich, telefonisch, postalisch, per Fax oder per E-mail erteilen. Ebenso nimmt CCW formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung und/oder den entsprechenden Vertrag postalisch, per Fax oder per E-mail zugesandt. Der Auftrag gilt entweder mit dieser Auftragsbestätigung oder mit Unterzeichnung des jeweiligen Angebotes/Vertrages als angenommen und als Vertragsverhältnis zustande gekommen.
2.3 Bei besonderem Bedarf zieht CCW externe Berater oder Dienstleister hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen von CCW und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen von CCW und dem Klienten.
2.5 Die CCW wird ausschließlich auf Basis eines unterschriebenen Angebotes oder Vertrages tätig. Der Klient verpflichtet sich, für die Dauer der Geschäftsbeziehung kein konkurrierendes oder ähnliches Unternehmen mit der Erbringung von Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art zu beauftragen oder ein Vertragsverhältnis mit diesem einzugehen. Der Klient verpflichtet sich weiterhin, CCW vor einer Auftragserteilung oder einer Vertragsunterzeichnung über sämtliche bereits bestehende Geschäftsbeziehungen zu konkurrierenden oder ähnlichen Unternehmen zu unterrichten.
§3 Preise
3.1 Alle Preise der Leistungen von CCW verstehen sich gemäß §20 UStG mit Umsatzsteuer.
3.2 Alle Preise der Leistungen von CCW verstehen sich exklusive anfallender Reisekosten und Spesen. Diese werden wie folgt berechnet: Euro 0,50 exkl. MwSt. pro gefahrenen Kilometer mit eigenem PKW. Entstehende Flugkosten, Zugkosten, eventuelle PKW-Mietkosten sowie Übernachtungskosten werden nach Aufwand berechnet. Eine Kopie der Belege wird der Rechnung beigefügt.
3.3 Leistungen, welche nicht im Rahmen eines vereinbarten Leistungsumfanges enthalten sind, werden durch CCW mit einem Satz von Euro 100,- exkl. MwSt. pro Arbeitsstunde gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt in 10 Minuten-Taktung. Reisekosten und Spesen werden gemäß den Angaben in §3.2 gesondert berechnet.
§4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Der Anspruch von CCW auf Zahlung des Preises entsteht nach den vertraglich vereinbarten Zahlungsregelungen. Sollte nichts anderes vereinbart sein, entsteht der Anspruch von CCW auf Zahlung des Preises für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. CCW ist weiterhin berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen. Alle Leistungen von CCW, die nicht ausdrücklich ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Hier sind unter anderem Zusatzleistungen, Reisekosten und Spesen zu nennen.
4.2 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die der Klient zu vertreten hat oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch CCW, so behält CCW den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten oder im Rahmen des Auftrages zu erwartenden Honorars, abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen gelten mit 30% des Honorars für alle Leistungen der CCW, welche noch nicht erbracht wurden, als pauschaliert vereinbart.
4.3 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.
4.4 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung durch CCW in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist CCW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
4.5 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
4.6 Im Falle einer Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist CCW von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch jedoch nicht berührt.
§5 Lieferfristen und Termine
5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen von CCW, die Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb einer angemessen Zeitspanne oder dem vereinbarten Zeitraum bereitzustellen.
5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er eine angemessene Nachfrist (mind. 4 Wochen) an CCW gesetzt hat.
§6 Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
§7 Verschwiegenheitsklausel und Schutz des geistigen Eigentums
7.1 CCW ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten Stillschweigen zu bewahren, sofern diese nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für Erfüllungsgehilfen von CCW. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist CCW verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an CCW übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.
7.2 Äußerungen in Textform jeder Art von CCW, d.h. sämtliche Unterlagen, Berichte, Präsentationen und Verträge, dürfen vom Klienten nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe der von von CCW erstellten Unterlagen durch den Klienten oder seine Mitarbeiter an einen Dritten bedarf ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch CCW.
§8 Haftung
8.1 CCW haftet nur in dem für diese Gesellschaftsform gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Dabei wird jegliche Haftung von CCW bzw. deren Mitarbeiter für die Erbringung einer Dienstleistung und die Auswirkungen des Erbringens dieser Dienstleistung maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars für diese Dienstleistung beschränkt.
8.2 CCW oder deren Mitarbeiter haften grundsätzlich nicht für einen aus der erbrachten Dienstleistung erwarteten Erfolg.
8.3 Im Weiteren haftet CCW für Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und/oder Gesetz nur, falls CCW oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch CCW oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
§9 Markenrechte
9.1 Sofern im Rahmen der Veröffentlichung einer Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird CCW hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Klient sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
9.2 Der Klient sichert zu, dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte dritter Personen durch den Anzeigeninhalt nicht entstehen können.
9.3 Der Klient ist verpflichtet, CCW von Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
§10 Mängelrüge
10.1 Wenn der Klient an CCW nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
10.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.
10.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt CCW nicht.
10.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und CCW eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§12 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und von CCW ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Creative Click Weiden in Weiden in der Oberpfalz.
13.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen von CCW und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz in Weiden in der Oberpfalz örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Creative Click Weiden, Weiden i.d.Opf., 28. Mai 2021
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